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Sie sind hier: Home / Service / Allgemeine Geschäftsbedingungen 28. März 2024
Andalusienferienwohnugen SL
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Bitte lesen Sie folgende Bestimmungen genau durch, denn die Vermietung und Anmietung der Ferienwohnungen unterliegen nur diesen unten stehenden Bedingungen und keinen anderen Regelungen!

1. Casares Rentals SL ist eine Gesellschaft mit Sitz in MARBELLA.

2. Die Gesellschaft handelt einzig und allein als Vertreter und im Namen der jeweiligen Eigentümer zum Zweck der Vermietung der der auf der Internestseite/ Broschüre beworbenen Immobilien. Je Vermietung der Immoblien erfolgt für und im Namen der Eigentümer, die dadurch als eigentliche Hauptakteure auftreten.

3. Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer persönlichen Auslandsreiseversicherung, die zumindest die Kosten einer Stornierung, medizinischer Hilfe, persönlichem Unfall oder Haftpflicht deckt.

4. Unsere ausgefüllte Buchungsbestätigung stellt nur ein Angebot und keinen rechtsverbindlichen Vertrag dar, dieser entsteht erst nach Einlangen der Reservierungszahlung .

5. Wir bitten um die Überweisung einer Anzahlung in der in der Buchungsbestaetigung angegebenen Hoehe, falls die Buchung 8 Wochen vor Beginn der Anmietung erfolgt. Der Restbetrag des Mietpreises darf nicht später als 8 Wochen vor Reisebeginn gezahlt werden. Falls die Restzahlung nicht bis zum vereinbarten Zeitpunkt bei der Gesellschaft eingelangt ist, so behält sich diese das Recht vor, diese Nicht-Bezahlung unverzüglich und ohne jede Meldung als einen Rücktritt vom Vertrag seitens des Kunden zu werten. Dadurch verfällt die Anzahlung, und die Gesellschaft kann Ihr gesetzliches Recht auf die Restzahlung, oder Stornokosten anfechten.

6. Wenn eine Buchung weniger als acht Wochen vor Anreisebeginn erfolgt, dann ist die Gesamtzahlung zuzüglich der Kaution fällig .

7. Zusätzlich wird eine Kaution welche von Mietobjekt zu Mietobjekt verschieden ist erhoben. Nach Ende der Anmietung hat die Firma Casares Rentals SL, in Ihrer Rolle als Agent der Eigentümer, das Recht alle möglichen Schäden, die durch den Gast, seiner Familie oder zu Besuch befindlichen Personen verursacht wurden, von dieser Kaution einzubehalten. Die Kreditkarte des Gastes wird mit allen weiteren Kosten für Schäden belastet, die durch die Kaution nicht mehr abgedeckt werden können. Als Schäden gelten nicht nur diejenigen an der Wohnung und deren Inventar selbst, sondern auch solche, die in der gesamten Anlage inklusive Pools passieren. Zu diesen Schäden zählen weiters die Kosten für Extra-Reinigungsservice, Telefonate oder persönliche Ausgaben.

8. Sollte eine Stornierung des Urlaubes seitens des Kunden notwendig sein, muss die Firma Casares Rentals SL unverzüglich schriftlich benachrichtigt werden. Als Datum der Stornierung gilt das Datum des Einlangens bei der Firma Casares Rentals SL.

Folgende Gebühren werden fällig:

Es gelten die angegebenen Bedingungen, welche bei dem jeweiligen Mietobjekt und dessen Beschreibung im veroeffentlichten Inserat angegeben sind.

9. Die Kosten für Telefongespräche sind im Mietpreis nicht inbegriffen. Der Gast sollte alle ihm ausgewiesenen Kosten während seines Aufenthaltes begleichen. Sollte dies auf der Preisliste gesondert ausgewiesen sein, so sind auch zusätzliche Stromkosten etc. vom Gast zu tragen. Alle solche Kosten werden von der Kaution abgezogen.

10. Die Anmietung beginnt mit dem ersten Tag und endet mit dem letzten Tag des Mietzeitraumes zu den dafür vorgegebenen Zeiten, ausser es wurde eine andere Zeit schriftlich vereinbart.

11. Bei seiner Ankunft sollte der Klient mit dem Eigentümer oder dessen Agenten (Verwalter) die Inventarliste lesen und überprüfen, ob das angegebene Inventar vollzählig und in gutem Gebrauchszustand ist.

12. Am Ende der Anmietung und vor seiner Abreise sollte der Klient die Vollständigkeit der Inventarliste nochmals vergleichen und überprüfen. Es obliegt seiner Verantwortlichkeit sicherzustellen, dass dies gemacht worden ist. Alle Schäden und/ oder Verluste müssen im Wohnungshandbuch vermerkt und unterschrieben werden.

13. Im Falle der Abreise des Klienten bevor das Inventar überprüft werden konnte, ist diese dann vom Eigentümer oder dessen Agenten zu überprüfen und gilt als vom Klienten anerkannt.

14. Der Klient sollte die Wohnung und deren Inventar in dem selben sauberen und funktionstüchtigem Zustand halten und verlassen, in dem er diese vorgefunden hat. Der Klient hat die Kosten einer zusätzlichen Reinigung zu tragen, falls diese notwendig geworden ist als Folge der vernachlässigten Sorgepflicht des Klienten.

15. Keiner Person, die nicht auf dem Buchungsblatt genannt ist, ist es erlaubt in der Wohnung zu übernachten. Der Klient und seine Begleiter sollten die Wohnung in einer angemessenen Art und Weise benützen.

16. Die Firma Casares Rentals SL, im Namen der Eigentümer, behält sich das Recht vor, die Schwimmbecken/ Pools in den Nebensaisonzeiten für jegliche Zwecke zu schliessen, ohne dafür Kompensationszahlungen oder Preisreduktionen entrichten zu müssen.

17. Im Falle von Unzufriedenheit oder Beanstandungen bezüglich der Anmietung muss der Klient unverzüglich den Eigentümer oder seinen Agenten benachrichtigen und sollte dies auch in schriftlicher Form spätestens bis nach 7 Tagen nach Ende der Anmietung. Weder der Eigentümer, noch der Agent kann verantwortlich gemacht werden, wenn solch eine schriftliche Notiz fehlt.

18. Im Falle(aus welchen Gründen auch immer) dass eine Wohnung nicht mehr vermietbar wird, auch während des Aufenthaltes des Gastes, nachdem die Buchung seitens der Gesellschaft bestätigt wurde, erklärt sich die Firma Casares Rentals SL dazu bereit, alle Ihr zur Verfügung stehenden Mittel und Möglichkeiten für die Suche nach einer geeigneten vergleichbaren Alternativ-Unterkunft aufzubringen. Im Falle, dass solch eine gleichwertige alternative Wohnung nicht gefunden werden kann, so muss der Eigentümer dem Gast die gesamte Anzahlung und alle weiteren Zahlungen, die der Kunde geleistet hat, zurückerstatten. Danach ist weder der Eigentümer noch die Firma für den Gast und seiner Mitreisenden verantwortlich.

19. Der Klient ist voll und ganz für seine aber auch für die Sicherheit und das Benehmen aller seiner Mitreisenden verantwortlich. Die Firma Casares Rentals SL und die Eigentümer tragen keinerlei Verantwortung für etwaige Beschädigungen, Verlust , Diebstahl oder Gebrechen, die dem Klienten und seiner Mietreisenden, aus welchen Gründen auch immer, widerfahren.

20. Weder der Eigentümer, noch der Agent ist verantwortlich für etwaige Defekte oder für das Kaputtgehen jeglicher mechanischen, elektrischen oder anderen Geräte der Inneneinrichtung/ Ausstattung, der Wohnung selbst oder der Swimmingpools. In einem solchen Fall wird er allerdings alle seine Möglichkeiten dafür einsetzten, die Schäden in der dafür notwendigen Zeit zu reparieren, kann aber nicht für Entschädigungen verantwortlich gemacht werden.

21. Weder der Eigentümer, noch der Agent sind verantwortlich für das gelegentliche Erscheinen von Insekten, Ungeziefer oder anderer Nagetiere doch es wird jede Anstrengung unternommen, um diese mögliche Präsenz zu unterbinden.

22. Weder die Eigentümer, noch die Firma Casares Rentals SL sind verantwortlich für jegliche Geräusche oder Belästigungen ausserhalb der Grenzen der Liegenschaft, die nicht Ihrer Kontrolle unterliegen.

23. Im Falle, dass ein Kunde gegen diese Regeln verstösst (Laermbelaestigung) oder bricht, kann der Eigentümer oder die Firma diesen Vertrag auflösen. In diesem Fall kann der Klient für jeglichen Verlust oder Gebrechen haftbar gemacht werden und muss diese Schäden dem Eigentümer kompensieren.

24. Die Firma Casares Rentals SL übernimmt keine Haftung für abweichende Beschreibung der Immoblien oder deren umgebenden Landschaften, daher sind alle Eigentümer dazu angehalten eine detaillierte und faire Beschreibung (Prospektwarheit) der Wohnungen zu erstellen.

25. Alle Beschwerden oder Unzufriedenheiten gegenüber dem Zustand einer Immobilie und deren Einrichtung sind an und gegenüber dem jeweiligen Eigentümer zu richten, die Firma Casares Rentals SL ist in keinem Fall haftbar.

26. Im Falle eines Streites oder Meinungsverschiedenheit, die diesem Vertrag entspringt, ist das Gesetz von SPANIEN anzuwenden. Als Gerichtsstand wird MARBELLA ernannt.


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